Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

Stand: Juli 2024

Wir, die VR Unternehmerkapital GmbH (im nachfolgenden „VRUK“), haben uns auf Grund unserer Überzeugung als Investor, aber auch auf Grund unserer Verwurzelung im genossenschaftlichen Verbund zu einer nachhaltigen Geschäftsstrategie und einem entsprechenden Anspruch in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (im nachfolgenden „ESG“ für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung)) verpflichtet.

ESG umfasst unter anderem die nachfolgenden Themenfelder:

Umwelt- / Klimaschutz

  • Luft und Wasserverschmutzung
  • Ressourcen und Energieeffizienz
  • Kreislaufwirtschaft
  • Abfallreduzierung
  • Dekarbonisierung
  • Grüne Supply Chain

Soziales

  • Diversität und Gleichstellung
  • Chancengleichheit
  • Gleiches Gehalt
  • Arbeitssicherheit und Gesundheit
  • Kinderarbeit

Unternehmensführung

  • Anti-Korruption / Anti-Betrug
  • Buchhaltungs und Reportingstandards
  • Unternehmensethik und Standards
  • Compliance und Datenschutz
  • Risikomanagement & Kontrollsysteme
  • Managementvergütung

Als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sind wir als VRUK verpflichtet, die nachfolgenden Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (im nachfolgenden „SFDR“) auf unserer Internetseite zu veröffentlichen.

Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen

Bestimmte Branchen und Geschäftsfelder passen grundsätzlich nicht zu unseren Wertvorstellungen bzw. unserer Investitionsphilosophie und werden daher ausgeschlossen. Dies betrifft Unternehmen,

(i) deren Geschäftstätigkeit auf einer illegalen Tätigkeit basiert, d.h. geltende Gesetze oder Vorschriften oder nationale oder internationale Sanktionen verletzt;

(ii) deren wesentliche Geschäftstätigkeit auf die nachfolgenden Bereiche fokussiert ist:

a. Herstellung und Vertrieb von Tabak und Tabakprodukten;

b. Destillierte alkoholische Getränke;

c. Produktion oder Handel von Angriffswaffen;

d. Glücksspiel und Spielkasinos; oder

e. Pornografische Inhalte und Prostitution.

VRUK bezieht Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungsprozesse ein, indem mögliche Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen einer Due Diligence evaluiert, bewertet und berücksichtigt werden. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Die wesentlichen Ergebnisse der Due Diligence werden in der Beschlussvorlage für das Investmentkomitee der VRUK zusammengefasst und damit auch formal bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt.

Informationen zu nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

VRUK bekennt sich zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen. Jedoch macht sie von der Option Gebrauch, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht zu berücksichtigen. Der Grund für diese Entscheidung ist, dass VRUK nach eigener Einschätzung derzeit noch nicht in der Lage ist, alle nach SFDR erforderlichen Daten zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen systematisch, konsistent und zu angemessenen Kosten zusammenzutragen. Dies liegt zum einen daran, dass die Mehrzahl potentieller Portfoliounternehmen derzeit nicht verpflichtet sind, entsprechende Daten bereitzustellen, zum anderen sind viele Portfoliounternehmen noch gar nicht in der Lage, die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung durch die Geschäftsleitung.

Informationen über die Vergütungspolitik

Wir als VRUK berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des gesamten Investmentprozesses und die Mitglieder des Investment Teams werden hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Beachtung der ESG Policy der VRUK geschult und verpflichtet. Das implementierte Vergütungssystem bietet zudem keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die VRUK oder die von ihr verwalteten Fonds einzugehen. Im Rahmen der Leistungsbeurteilung von Mitarbeitern wird das Bemühen um die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken und die Umsetzung der ESG Policy der VRUK angemessen berücksichtigt werden, ohne jedoch konkreter Bestandteil des Vergütungspaketes zu sein.